Equidenpass digital: scannen, ohne Netz dabei, Wartezeit im Blick
In Friends4horses scannst du die Seiten des Equidenpasses deines Pferdes ein und hast sie auch ohne Netz dabei – am Hänger, auf dem Turnierplatz, bei einer Kontrolle unterwegs. Dazu hält die App fest, ob das Pferd ein Schlachtpferd ist und bis wann nach einem Medikament eine Wartezeit läuft, und erinnert am letzten Tag. Das ist kostenlos. Den Pass aus Papier ersetzt die App nicht, und sie kennt keine Wirkstoffe: die Entscheidung trifft der Tierarzt.
Für iPhone. Die Android-App ist noch nicht bei Google Play.
Was ist der Equidenpass?
Jedes Pferd, Pony und jeder Esel braucht in der EU einen Equidenpass (Durchführungsverordnung (EU) 2021/963). Er nennt die Kennnummer (UELN), den Transponder (Chip) und enthält den Abschnitt zur Behandlung mit Tierarzneimitteln. Dort steht, ob das Pferd zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Wie scanne ich den Equidenpass ein?
- In der Gesundheitsakte oder oben auf der Seite des Pferdes „Equidenpass“ öffnen.
- „Scannen“ wählen: die Kamera erkennt die Seite, richtet sie gerade und nimmt mehrere Seiten in einem Durchgang auf. Ein vorhandenes Foto oder PDF geht auch.
- Passnummer, ausstellende Stelle und Ausstellungsdatum eintragen; UELN, Chip, FEI-ID und Lebensnummer kommen aus den Stammdaten des Pferdes.
- Die Reihenfolge der Seiten lässt sich ändern; bis zu 40 Seiten je Pferd.
Fotos speichert die App ohne Ortsangabe. Hat sie den Pass einmal geladen, zeigt sie ihn auch im Funkloch. In der Pferdemappe als PDF können die Passseiten auf eigenen Blättern am Ende stehen.
Schlachtpferd oder nicht – was heißt das?
Ohne Eintrag gilt ein Pferd in der EU als Schlachtpferd, also als lebensmittelliefernd. Bei einem Schlachtpferd darf der Tierarzt viele Wirkstoffe nicht oder nur mit Wartezeit einsetzen; für Stoffe aus der Liste der für Equiden essenziellen Stoffe gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Wird eingetragen, dass das Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt ist, ist das endgültig.
In der App wählst du einen von drei Zuständen: unbekannt, Schlachtpferd oder kein Schlachtpferd. „Unbekannt“ behandelt die App wie ein Schlachtpferd und zeigt die Hinweise zur Wartezeit. „Kein Schlachtpferd“ setzt sie nur nach einer Rückfrage („Im Equidenpass eingetragen?“), weil danach alle Wartezeit-Hinweise schweigen.
Wie trage ich eine Wartezeit ein?
- In der Gesundheitsakte die Behandlung, das Medikament, die Impfung oder die Wurmkur eintragen.
- Die Wartezeit, die der Tierarzt nennt, in Tagen oder Monaten dazuschreiben.
- Die App rechnet ab dem letzten Behandlungstag das Ende aus, zeigt „Wartezeit bis …“ in Akte und Kalender und erinnert an diesem Tag.
Ein Medikament, das noch läuft, hat noch kein Ende: die Wartezeit beginnt erst mit dem letzten Tag der Gabe. Impfungen aus dem Pass gehören in die Gesundheitsakte – dort rechnet der Turnier-Impfcheck die Influenza-Impfung nach.
Häufige Fragen
Ersetzt der gescannte Pass den Equidenpass?
Nein. Der Equidenpass aus Papier bleibt das Dokument, das mit dem Pferd reist und das der Tierarzt bei jeder Behandlung sehen muss. Die Scans in der App sind eine Kopie zum Nachsehen – praktisch, wenn der Pass im Stall liegt.
Ist mein Pferd ein Schlachtpferd?
Solange im Equidenpass nicht eingetragen ist, dass das Pferd nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, gilt es in der EU als Schlachtpferd – also als lebensmittelliefernd. Diese Eintragung ist endgültig.
Kennt die App die Wartezeit eines Medikaments?
Nein. Die App kennt keine Wirkstoffe. Sie rechnet nur mit der Wartezeit, die du vom Tierarzt einträgst, ab dem letzten Behandlungstag. Die Entscheidung trifft der Tierarzt; maßgeblich ist der Eintrag im Equidenpass.
Wer sieht die Seiten meines Equidenpasses?
Nur der Besitzer und Mitverwalter, also wer auch die Gesundheitsakte lesen darf – nicht Helfer und nie jemand auf einem Profil. Eine Passseite trägt Name und Anschrift des Eigentümers; deshalb sieht sie auch das Fototeam von Friends4 nicht.
Rechtsgrundlagen, wie die App sie nennt: Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel; Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 (Equidenpass); Verordnung (EU) Nr. 122/2013 und ihre Nachfolgeregelung (Liste der essenziellen Stoffe). Keine Rechtsberatung.